ROSE Broschüre 2018 - page 78

1.Preise:
Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Werk.
Maßgebend für die Rechnung sind die am Tage der Bestellung gültigen Preise.
Einsprüche bei Preiserhöhungen bleiben unberücksichtigt.
2. Lieferzeit:
Die angegebenen Lieferzeiten sind geplant, also unverbindlich und schließen eine
Lieferanmahnung, Verzugsstrafen oder Schadenersatzansprüche aus. Ereignisse
höherer Gewalt entbinden uns den Umständen entsprechend ganz oder teilweise von
eingegangenen Verpflichtungen. Streichungen und Sistierungen, fest erteilter und
bestätigter Aufträge (auch Abrufaufträge), werden nicht angenommen. Wenn wir an der
Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen
gehindert werden, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt
nicht abwenden konnten - gleichviel, ob in unserem Werk oder bei unseren
Unterlieferanten eingetreten - z. B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung
wesentlicher Roh- und Baustoffe, so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung
nicht unmöglich wird die Lieferung in angemessenem Umfang. Wird durch die o. a.
Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der
Lieferverpflichtung frei.
Auch im Falle von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung oder
Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wenn die
Lieferung oder Leistung unmöglich wird, werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
Verlängert sich in den oben genannten Fällen die Lieferfrist oder werden wir von der
Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatz-
ansprüche und Rücktrittsrechte des Bestellers.
Wird der Versand oder die Zustellung der Ware auf Verlangen der Kunden verzögert,
behalten wir uns – beginnend 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft – die
Berechnung von Lagergeld in Höhe von 3% des Rechnungsbetrages für jeden
angefangenen Monat vor.
3. Versand:
Nach unserer Wahl (in dringenden Fällen per Express oder Schnellpaket zu Lasten des
Bestellers), sofern nicht auf der Vorderseite der Bestellung deutlich sichtbare
Versandvorschriften angegeben sind. Die Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr
des Bestellers. Bei leicht zerbrechlichen Gegenständen sind wir berechtigt, ohne
vorherige Vereinbarung, diese gegen Bruch auf dem Transportwege zu versichern. Die
Versicherungsprämie wird jeweils mit der Ware in Rechnung gestellt. Teillieferungen sind
nach unserer Wahl gestattet und können sofort fakturiert werden.
Die Gefahr für fertig gestellte Ware geht an unsere Auftraggeber in dem Augenblick
über, wenn dieselbe
- unsere Werkstätten verlässt. Dieses gilt auch dann wenn die Transportkosten von uns
getragen werden.
- Die Verpackung geschieht unter Anwendung notwendiger Sorgfalt.
- Der Versand wird nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit für uns
vorgenommen.
- versandbereit ist, wenn der Versand oder die Zustellung jedoch auf Verlangen unserer
Auftraggeber erst zu einem späteren Termin erfolgen soll. Auf Wunsch sind wir bereit,
entsprechende Versicherungen zugunsten und zu Lasten unserer Auftraggeber
abzuschließen.
4. Abrufaufträge:
Bei Abrufaufträgen muss die gesamte Warenmenge innerhalb der vereinbarten Frist
abgenommen werden. Erfolgen die Abrufe nicht innerhalb dieser Frist, so sind wir
berechtigt, die noch nicht abgerufenen Mengen abzusenden und zu berechnen. Hieraus
entstehende Forderungen unterliegen unseren normalen Zahlungsbedingungen.
5. Beanstandungen:
Beanstandungen jeglicher Art können nur innerhalb 5 Tagen nach Empfang der Ware
berücksichtigt werden. Von uns anerkannte Mängelrügen verpflichten uns, nach unserer
Wahl, nur zur Wiederinstandsetzung oder Zurücknahme oder Ersatzlieferung der Ware.
Kosten für den Aus- und Einbau schadhaft gewordener Teile, welche ersetzt werden
müssen, werden nicht übernommen. Weitergehende Ansprüche aller Art, besonders
auch solche bei Unfällen von Personen und Beschädigungen von Sachen, sind
ausgeschlossen.
Zur Durchführung aller notwendig erscheinenden Änderungen und Reparaturen, sowie
zur Lieferung von Ersatzteilen und Geräten ist uns von unserem Auftraggeber die dafür
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Wird diese aus irgendeinem Grunde
verweigert, sind wir von jeder weiteren Mängelhaftung befreit.
Unsere Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnützung auf Schäden infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung sowie auf übermäßige Beanspruchung.
Dasselbe gilt ferner bei ungeeigneten Betriebsmitteln, bei chemischen, elektro-
chemischen, elektrischen oder tropischen Einflüssen, die ohne unsere Kenntnis auf die
Lieferung einwirken.
Sofern seitens unserer Auftraggeber oder Dritter ohne unsere Genehmigung oder
Anweisung Eingriffe und Änderungen an den Waren durchgeführt werden, erlischt für
uns sofort jegliche Haftung.
Die Frist für die Mängelhaftung verlängert sich um die Dauer der Betriebsunterbrechung,
die dadurch entsteht, dass Nachbesserungsarbeiten oder Lieferung von Ersatzteilen
erforderlich werden. Dieses versteht sich jedoch lediglich auf diejenigen Geräte, die
wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlich eingesetzt werden können. Für
Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke haften wir in gleichem Umfang wie für die
ursprüngliche Lieferung, d. h. nur bis zum Ablauf der für die ursprüngliche Lieferung
geltenden Gewährleitungsfrist.
Werden rechtzeitig erhobene Mängel von uns nicht anerkannt, so verjährt das Recht
unserer Auftraggeber, Ansprüche aus diesen Mängeln geltend zu machen, in allen
Fällen nach 12 Monaten vom Zeitpunkt der uns bekannt gegebenen Rüge ab gerechnet.
Bei Verwendung von Fremdfabrikaten oder bei separater Lieferung derselben gelten
hinsichtlich der Mängelhaftung allein die Lieferbedingungen unserer Lieferanten.
6. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum, auch dann, wenn sie ganz
oder teilweise verarbeitet ist. Aus diesem Grunde ist eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung derselben nicht gestattet. Bei einer evtl. zwangsweisen
Pfändung ist sofort auf unser Eigentum hinzuweisen und uns umgehend Mitteilung
davon zu machen. Bei Weiterverkauf gilt der Kaufpreis an den Käufer und wird an uns
abgetreten, ohne dass es im einzelnen Fall einer besonderen Abtretung bedarf.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware, solange sie in unserem Eigentum oder Miteigentum
steht, gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und uns auf Verlangen den
Abschluss einer entsprechenden Versicherung nachzuweisen.
Durch die Vergütung von Werkzeugkosten erwirbt der Besteller kein Anrecht auf die
Auslieferung der Werkzeuge. Diese verbleiben zum Schutze der Konstruktion in
unserem Besitz.
Werden innerhalb 5 Jahren nach der letzten Verwendung der Werkzeuge Aufträge
hierfür nicht mehr erteilt, so sind wir berechtigt, die Werkzeuge zu vernichten. Bei
Berechnung von Werkzeugkostenanteilen gilt die Mitbenützung der betreffenden
Werkzeuge für andere Kunden als vereinbart.
7. Schutzrechte:
Aufträge an uns übergebenen Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Angaben werden in
patent-, muster- und markenrechtlicher Hinsicht auf Gefahr des Auftraggebers
ausgeführt. Wenn durch die Ausführung solcher Bestellungen Eingriffe in fremde
Schutzrechte verübt werden, trägt der Auftraggeber jeden uns durch den Eingriff
entstandenen Schaden.
Für Schäden, die uns durch Weitergabe von Geräten entstehen, insbesondere Mustern
und Informationen an Mitbewerbern, machen wir den jeweiligen Käufer nach dem
Urheberrechtsgesetz und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb des Bürgerlichen
Gesetzbuches voll haftbar.
8. Änderungen:
Konstruktive Änderungen, insbesondere von uns erkannte Verbesserungen, behalten wir
uns vor.
9. Zahlung:
Unsere Warenrechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2
% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Rechnungsbeträge unter EUR 75,00 sind
sofort rein netto zahlbar ohne jeden Abzug. Reparaturrechnungen sind sofort ohne
Skonto zahlbar, da sie überwiegend Lohnkosten enthalten. Werkzeugkosten sind zahlbar
½ bei Auftragserteilung, ½ bei Vorlage der Ausfallmuster, rein netto oder nach
besonderer schriftlicher Vereinbarung laut Auftragsbestätigung. Wechsel werden nicht
akzeptiert. Ein Mindermengenzuschläge bei Bestellungen <100€ behalten wir uns vor.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Anrechnung von Kosten wegen irgendwelcher
von uns nicht anerkannter Gegenansprüche ist nicht gestattet.
Unbekannte Besteller, die bei der ersten Bestellung keine Referenzen aufgeben, werden
mit Vorkasse beliefert.
10. Rücknahme der Ware:
Waren aus auftragsgemäß durchgeführten Lieferungen können wegen der großen
Vielfalt unseres Programms nicht zurückgenommen werden. Sollte jedoch eine
Rücknahme vereinbart werden, erstellen wir eine Gutschrift von höchstens 80% des
Warenwertes.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Bad Birnbach. Gerichtsstand für beide Teile ist
Eggenfelden.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt nur das Deutsche Recht.
12. Allgemeines:
Im Übrigen gelten die Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der
Elektroindustrie (jeweils letzte gültige Ausgabe) soweit sie die obigen Bedingungen
ergänzen und soweit sie diesen Bedingungen nicht widersprechen.
Lieferungen erfolgen nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen. Maßgebend sind allein
unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, sofern in unseren Auftragsbestätigungen keine
abweichende Regelung festgelegt wird.
Mündlich getroffene Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt
werden.
Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten vom Besteller als angenommen,
wenn dagegen nicht sofort Einspruch erhoben wird. Lieferbedingungen des Bestellers,
die von unseren Bedingungen abweichen, haben keine Geltung. Auch dann nicht, wenn
sie gegenteilige Bestimmungen enthalten und wenn sie der Bestellung zu Grunde gelegt
werden.
Die Rechte und Pflichten aus einem zwischen unseren Auftraggebern und uns
geschlossenen Vertrag dürfen nur im gegenseitigen Einverständnis auf Dritte übertragen
werden. Kaufpreisforderungen und sonstige reine Geldansprüche, sind dagegen frei
übertragbar.
Trotz evtl. rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte unserer Verkaufs- und
Lieferbedingungen gelten alle übrigen Teile weiterhin als verbindlich.
Alle in unseren Katalogen, Prospekten, Preislisten oder sonstigen Werbematerial
enthaltenen Angaben werden am Tage der Festsetzung nach besten Wissen ermittelt.
Später erforderliche Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
Zeichnungen, Muster, Entwürfe und dergleichen bleiben unser Eigentum und dürfen
weder anderweitig benutzt, noch anderen Personen zugänglich gemacht werden.
Anschlüsse an Stromversorgung unterliegen den gesetzlichen Anforderungen bzw. sind
in den einschlägigen DIN Normengeregelt. Alle Vorschriften sind einzuhalten.
13. Sonstiges
Eine Weiterveräußerung unserer Lieferung ist nur von uns genehmigten Wieder-
verkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass
dieselben von ihrem Kunden mindestens in der Höhe unserer Forderung Bezahlung
erhalten. Ansprüche aus derartigen Geschäften sind auf Wunsch sofort an uns zu
übertragen. Etwaige Kosten an Interventionen gehen zu Lasten unserer Auftraggeber.
Gleichzeitig werden unsere Auftraggeber ermächtigt, unsere Waren auch während des
Bestehens des Eigentumsvorbehaltes weiterzuverarbeiten und sie im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang zu veräußern. Der Eigentumsvorbehalt erweitert sich dabei auf die durch
die Verarbeitung entstehenden neuen Erzeugnisse. Insoweit gelten unsere Auftraggeber
als Hersteller und dessen Käufer als Verwahrer. Bei Verbindung oder Vermischung mit
nicht von uns gelieferten Materialien erwerben wir Miteigentum gemäß §§ 947, 948 BGB.
Liefer- und Zahlungsbedingungen
1...,68,69,70,71,72,73,74,75,76,77 79,80,81
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