Produktbroschüre_RO/SE_2026

RO/SE Blechverarbeitung GmbH & Co. KG Tel.: 0049 / (0)8563 / 976 834 Mooswiesenstrasse 2 – D 84364 Bad Birnbach Fax: 0049 / (0)8563 / 976 836 www.lm-heizungen.de e-mail: ro-se@lm-heizungen.de Stand: 01.0 8 .202 6 1.Preise: Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Werk. Maßgebend für die Rechnung sind die am Tage der Bestellung gültigen Preise. Einsprüche bei Preiserhöhungen bleiben unberücksichtigt. 2. Lieferzeit: Die angegebenen Lieferzeiten sind geplant, also unverbindlich und schließen eine Lieferanmahnung, Verzugsstrafen oder Schadenersatzansprüche aus. Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns den Umständen entsprechend ganz oder teilweise von eingegangenen Verpflichtungen. Streichungen und Sistierungen fest erteilter und bestätigter Aufträge (auch Abrufaufträge), werden nicht angenommen. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert werden, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten - gleichviel, ob in unserem Werk oder bei unseren Unterlieferanten eingetreten - z. B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird die Lieferung in angemessenem Umfang. Wird durch die o. a. Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Auch im Falle von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich ist, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wenn die Lieferung oder Leistung unmöglich ist, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich in den oben genannten Fällen die Lieferfrist oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatz- ansprüche und Rücktrittsrechte des Bestellers. Wird der Versand oder die Zustellung der Ware auf Verlangen der Kunden verzögert, behalten wir uns – beginnend 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft – die Berechnung von Lagergeld in Höhe von 3% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat vor. 3. Versand: Nach unserer Wahl (in dringenden Fällen per Express oder Schnellpaket zu Lasten des Bestellers), sofern nicht auf der Vorderseite der Bestellung deutlich sichtbare Versandvorschriften angegeben sind. Die Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Bei leicht zerbrechlichen Gegenständen sind wir berechtigt, ohne vorherige Vereinbarung, diese gegen Bruch auf dem Transportwege zu versichern. Die Versicherungsprämie wird jeweils mit der Ware in Rechnung gestellt. Teillieferungen sind nach unserer Wahl gestattet und können sofort fakturiert werden. Die Gefahr für fertig gestellte Ware geht an unsere Auftraggeber in dem Augenblick über, wenn dieselbe - unsere Werkstätten verlässt. Dieses gilt auch dann, wenn die Transportkosten von uns getragen werden. - Die Verpackung geschieht unter Anwendung notwendiger Sorgfalt. - Der Versand wird nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit für uns vorgenommen. - versandbereit ist, wenn der Versand oder die Zustellung, jedoch auf Verlangen unserer Auftraggeber, erst zu einem späteren Termin erfolgen soll. Auf Wunsch sind wir bereit, entsprechende Versicherungen zugunsten und zu Lasten unserer Auftraggeber abzuschließen. 4. Abrufaufträge: Bei Abrufaufträgen muss die gesamte Warenmenge innerhalb der vereinbarten Frist abgenommen werden. Erfolgen die Abrufe nicht innerhalb dieser Frist, so sind wir berechtigt, die noch nicht abgerufenen Mengen abzusenden und zu berechnen. Hieraus entstehende Forderungen unterliegen unseren normalen Zahlungsbedingungen. 5. Beanstandungen: Beanstandungen jeglicher Art können nur innerhalb 5 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Von uns anerkannte Mängelrügen verpflichten uns, nach unserer Wahl, nur zur Wiederinstandsetzung oder Zurücknahme oder Ersatzlieferung der Ware. Kosten für den Aus- und Einbau schadhaft gewordener Teile, welche ersetzt werden müssen, werden nicht übernommen. Weitergehende Ansprüche aller Art, besonders auch solche bei Unfällen von Personen und Beschädigungen von Sachen, sind ausgeschlossen. Zur Durchführung aller notwendig erscheinenden Änderungen und Reparaturen, sowie zur Lieferung von Ersatzteilen und Geräten ist uns von unserem Auftraggeber die dafür erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Wird diese aus irgendeinem Grunde verweigert, sind wir von jeder weiteren Mängelhaftung befreit. Unsere Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnützung auf Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung sowie auf übermäßige Beanspruchung. Dasselbe gilt ferner bei ungeeigneten Betriebsmitteln, bei chemischen, elektro-chemischen, elektrischen oder tropischen Einflüssen, die ohne unsere Kenntnis auf die Lieferung einwirken. Sofern seitens unserer Auftraggeber oder Dritter ohne unsere Genehmigung oder Anweisung Eingriffe und Änderungen an den Waren durchgeführt werden, erlischt für uns sofort jegliche Haftung. Die Frist für die Mängelhaftung verlängert sich um die Dauer der Betriebsunterbrechung, die dadurch entsteht, dass Nachbesserungsarbeiten oder Lieferung von Ersatzteilen erforderlich werden. Dieses versteht sich jedoch lediglich auf diejenigen Geräte, die wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlich eingesetzt werden können. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke haften wir in gleichem Umfang wie für die ursprüngliche Lieferung, d. h. nur bis zum Ablauf der für die ursprüngliche Lieferung geltenden Gewährleitungsfrist. Werden rechtzeitig erhobene Mängel von uns nicht anerkannt, so verjährt das Recht unserer Auftraggeber, Ansprüche aus diesen Mängeln geltend zu machen, in allen Fällen nach 12 Monaten vom Zeitpunkt der uns bekannt gegebenen Rüge abgerechnet. Bei Verwendung von Fremdfabrikaten oder bei separater Lieferung derselben gelten hinsichtlich der Mängelhaftung allein die Lieferbedingungen unserer Lieferanten. 6. Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum, auch dann, wenn sie ganz oder teilweise verarbeitet ist. Aus diesem Grunde ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung derselben nicht gestattet. Bei einer evtl. zwangsweisen Pfändung ist sofort auf unser Eigentum hinzuweisen und uns umgehend Mitteilung davon zu machen. Bei Weiterverkauf gilt der Kaufpreis an den Käufer und wird an uns abgetreten, ohne dass es im einzelnen Fall einer besonderen Abtretung bedarf. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware, solange sie in unserem Eigentum oder Miteigentum steht, gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung nachzuweisen. Durch die Vergütung von Werkzeugkosten erwirbt der Besteller kein Anrecht auf die Auslieferung der Werkzeuge. Diese verbleiben zum Schutze der Konstruktion in unserem Besitz. Werden innerhalb 5 Jahren nach der letzten Verwendung der Werkzeuge Aufträge hierfür nicht mehr erteilt, so sind wir berechtigt, die Werkzeuge zu vernichten. Bei Berechnung von Werkzeugkostenanteilen gilt die Mitbenützung der betreffenden Werkzeuge für andere Kunden als vereinbart. 7. Schutzrechte: Aufträge an uns übergebenen Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Angaben werden in patent-, muster- und markenrechtlicher Hinsicht auf Gefahr des Auftraggebers ausgeführt. Wenn durch die Ausführung solcher Bestellungen Eingriffe in fremde Schutzrechte verübt werden, trägt der Auftraggeber jeden uns durch den Eingriff entstandenen Schaden. Für Schäden, die uns durch Weitergabe von Geräten entstehen, insbesondere Mustern und Informationen an Mitbewerbern, machen wir den jeweiligen Käufer nach dem Urheberrechtsgesetz und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb des Bürgerlichen Gesetzbuches voll haftbar. 8. Änderungen: Konstruktive Änderungen, insbesondere von uns erkannte Verbesserungen, behalten wir uns vor. 9. Zahlung: Bei Neuk unden/Erstbestellung gilt Vorkasse, bei nächster Bestellung lauten die Zahlungsbedingungen zahlbar innerhalb 3 0 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto ohne Abzug. Reparaturrechnungen sind sofort ohne Skonto zahlbar, da sie überwiegend Lohnkosten enthalten. Werkzeugkosten sind zahlbar ½ bei Auftragserteilung, ½ bei Vorlage der Ausfallmuster, rein netto oder nach besonderer schriftlicher Vereinbarung laut Auftragsbestätigung. Wechsel werden nicht akzeptiert. Ein Mindermengenzuschlag bei Bestellungen <100€ behalten wir uns vor. Bei Lieferungen ins Ausland gilt generell Vorkasse. Eine entsprechende Änderung kann durch den Verkäufer genehmigt werden. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Anrechnung von Kosten wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche ist nicht gestattet. 10. Rücknahme der Ware: Waren aus auftragsgemäß durchgeführten Lieferungen können wegen der großen Vielfalt unseres Programms nicht zurückgenommen werden. Sollte jedoch eine Rücknahme vereinbart werden, erstellen wir eine Gutschrift von höchstens 7 0% des Warenwertes. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer. 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Bad Birnbach. Gerichtsstand für beide Teile ist Eggenfelden. Für die vertraglichen Beziehungen gilt nur das Deutsche Recht. 12. Allgemeines: Im Übrigen gelten die Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie (jeweils letzte gültige Ausgabe) soweit sie die obigen Bedingungen ergänzen und soweit sie diesen Bedingungen nicht widersprechen. Lieferungen erfolgen nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen. Maßgebend sind allein unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, sofern in unseren Auftragsbestätigungen keine abweichende Regelung festgelegt wird. Mündlich getroffene Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten vom Besteller als angenommen, wenn dagegen nicht sofort Einspruch erhoben wird. Lieferbedingungen des Bestellers, die von unseren Bedingungen abweichen, haben keine Geltung. Auch dann nicht, wenn sie gegenteilige Bestimmungen enthalten und wenn sie der Bestellung zu Grunde gelegt werden. Die Rechte und Pflichten aus einem zwischen unseren Auftraggebern und uns geschlossenen Vertrag dürfen nur im gegenseitigen Einverständnis auf Dritte übertragen werden. Kaufpreisforderungen und sonstige reine Geldansprüche, sind dagegen frei übertragbar. Trotz evtl. rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten alle übrigen Teile weiterhin als verbindlich. Alle in unseren Katalogen, Prospekten, Preislisten oder sonstigen Werbematerial enthaltenen Angaben werden am Tage der Festsetzung nach bestem Wissen ermittelt. Später erforderliche Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Zeichnungen, Muster, Entwürfe und dergleichen bleiben unser Eigentum und dürfen weder anderweitig benutzt, noch anderen Personen zugänglich gemacht werden. Anschlüsse an Stromversorgung unterliegen den gesetzlichen Anforderungen bzw. sind in den einschlägigen DIN Normen geregelt. Alle Vorschriften sind einzuhalten. 13. Sonstiges Eine Weiterveräußerung unserer Lieferung ist nur von uns genehmigten Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dieselben von ihrem Kunden mindestens in der Höhe unserer Forderung Bezahlung erhalten. Ansprüche aus derartigen Geschäften sind auf Wunsch sofort an uns zu übertragen. Etwaige Kosten an Interventionen gehen zu Lasten unserer Auftraggeber. Gleichzeitig werden unsere Auftraggeber ermächtigt, unsere Waren auch während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes weiterzuverarbeiten und sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Der Eigentumsvorbehalt erweitert sich dabei auf die durch die Verarbeitung entstehenden neuen Erzeugnisse. Insoweit gelten unsere Auftraggeber als Hersteller und dessen Käufer als Verwahrer. Bei Verbindung oder Vermischung mit nicht von uns gelieferten Materialien erwerben wir Miteigentum gemäß §§ 947, 948 BGB. Liefer- und Zahlungsbedingungen 109

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